Dokumentation: Einlassung von Ursula Haverbeck am 30.Juni 2009
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Wie von uns berichtet, fand am 30.Juni 2009 ein Strafverfahren gegen Ursula Haverbeck statt. Da dieses Verfahren öffentlich war, es aber nicht jedem interessierten möglich war, an diesem Tag dort persönlich zu erscheinen (die Sitzplätze hätten ohnehin nicht gereicht), soll oben genannten hiermit Gelegenheit gegeben werden, Kenntnis zu nehmen von der Einlassung der Angeklagten. Ihr soll Gelegenheit gegeben werden, zumindest einem Teil der Öffentlichkeit ihre Sicht der Dinge näher zu bringen, diese Möglichkeit wird ihr nämlich von der etablierten Systempresse verweigert, die nur einseitig im Sinne der Anklage berichtet.
Wir zitieren:
Einlassung von Ursula Haverbeck
Im Prozeß am 30.6.2009 im Amtsgericht Bad Oeynhausen
Die Anklage vermeinte aus dem Brief der Angeklagten, Ursula Haverbeck, an den Zentralrat der Juden vom 30.1.2008 die Straftat der Beleidigung entnehmen zu können mit folgenden zwei Begründungen:
- Die Angeklagte hätte Frau Knobloch diffamiert, indem sie ihr abgesprochen hätte, ein gleichwertiges Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft zu sein.
- Die Angeklagte identifiziere sich zugleich mit dem Rassenwahn der Nationalsozialisten.
Im Westfalen – Blatt vom 24.Januar 2008 war zu lesen:
„Auf Anfrage der Vlothoer Zeitung sagte Frau Knobloch zu, daß sich der Zentralrat der Juden mit den Aktivitäten des Collegium Humanum und des damit verbundenen Holocaust – Leugner- Vereins befassen werde. Es reiche nicht, die Gemeinnützigkeit zu entziehen: Um denen das Handwerk zu legen, sind Politiker gefragt, die die Möglichkeit haben, Gesetze zu ändern!“
Daraufhin schrieb die Angeklagte nach Absprache mit den Collegiumsmitgliedern, denn es betraf ja das CH, besagtes Schreiben an den Zentralrat der Juden in Deutschland, zu Händen seiner Vorsitzenden, Frau Knobloch. Das Schreiben wurde von dieser an die Vlothoer Zeitung (Ortsausgabe des Westfalen – Blattes) geschickt und als Bedrohung bezeichnet. Auf Anfrage des Lokalredakteurs, ob das zutreffend sei, erklärte die Angeklagte, von Bedrohung könne keine Rede sein, es handele sich in ihrem Brief um eine Warnung. Diese Aussage, plus Passagen aus dem Brief, erschien in der Zeitung.
Zunächst muß darauf hingewiesen werden, daß der Brief – kein Pamphlet, wie im Westfalen – Blatt vom 25.06.09 behauptet – an den Zentralrat und nicht an eine Privatperson gerichtet war. Das gilt auch für die folgenden Sätze, in denen Fr.Knobloch immer verstanden wird als Repräsentanz des Zentralrates.
Aus dem Westfalen – Blatt vom 2.April 2008 erfuhr die Angeklagte:
Vlotho (VZ): „Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat Strafanzeige gegen Ursula Haverbeck vom rechtsextremen „Collegium Humanum“ gestellt. Die Anwälte des Zentralrates werten ein von ihr verfaßtes Schreiben als Bedrohung.“
Eine gefühlte Bedrohung scheint offenbar nicht einklagbar zu sein. Die Staatsanwaltschaft machte daraus eine Beleidigung und Diffamierung. Es erhebt sich die Frage, wieso ein Anwalt des Staates die emotionale Befindlichkeit von Personen (dem Vorstand des Zentralrates) zum Inhalt einer Anklage macht? Es geht doch in keiner Weise um den Staat.
Außerdem, wieso kann ein StA. statt der gefühlten Bedrohung nun Beleidigung und Diffamierung zum Klageinhalt machen? Kann überhaupt eine Vereinigung durch eine Warnung diffamiert werden?
Ohne das CH zu kennen, ohne auch nur den Versuch zu machen, die andere Seite, die Angeklagten, zu hören, schloß sich der Zentralrat einfach der einseitigen Darstellung des von der Antifa begründeten Bündnisses gegen das CH an. Das ist erschreckend.
Zu Punkt 1
Die Verleumdung soll nun darin bestehen, daß die Angeklagte Frau Knobloch abspricht, ein gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft zu sein.
Es ist unerfindlich, woraus das abgeleitet werden könnte. Hätte ich eine Gleichwertigkeit behauptet, so könnte man das vielleicht Verleumdung nennen, denn der Zentralrat, einschließlich seiner Präsidentin ist kein gleichwertiges, sondern ein höherwertiges Mitglied der Gesellschaft. Das beweist schon dieser Prozeß.
Hätte ich als Deutsche, öffentlich verlangt, ein jüdischer Verein müsse verboten werden, zumindest müßten Politiker Gesetze erlassen, die ein solches Verbot ermöglichen, dann wäre ich von der Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung usw. angeklagt worden.
Sagt jedoch der Zentralrat, das CH, ein deutscher Verein, der sich für Wahrheit für Deutschland einsetzt, müsse verboten werden, dann wird nicht der Zentralrat, bzw. dessen Präsidentin angeklagt, sondern der deutsche Verein wird verboten.
Die Höherwertigkeit erklärt wahrscheinlich auch, warum ein Anwalt des Staates hier Ankläger ist.
Von einem gleichwertigen Mitglied der Gesellschaft kann also nicht die Rede sein, wohl aber von dem Anspruch gleichberechtigt zu sein. Hier liegt der Grund für meine Warnung. Er besteht darin, daß die ihre Höherwertigkeit betonenden Mitglieder des Zentralrates gleichzeitig gleichberechtigt in der bundesrepublikanischen Politik mitwirken wollen. Sie haben einen deutsche Ausweis, sind zum Teil Mitglieder oder Abgeordnete der bundesrepublikanischen Parteien und gelegentlich auch in deren Vorständen. Das heißt aber, daß für sie Grundgesetz und deutsche Rechtsordnung verbindlich sind und von ihnen beschworen werden müssen – müßten! Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Im Artikel 3 Grundgesetz heißt es ganz eindeutig, „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und in Absatz 3 wird ergänzt, daß niemand wegen seiner religiösen oder auch wegen seiner weltpolitischen Anschauung benachteiligt werden dürfe. Es gilt dies ohne jede Einschränkung.
Diese Gesetzeslage läßt keine Ungleichbewertung zu, ja eine solche gilt als strafbar.
Ich hoffe nicht, daß jetzt der Einwand kommt: „Aber wir mit unserer Vergangenheit.“ Die ist vergangen, während die Rechtslage hier und heute gültig ist. In seiner Kairorede warnte gerade jetzt der US – Präsident Barack Obama die Muslime und seine eigenen Landsleute davor, „Gefangene der Vergangenheit“ zu sein. Diese Warnung gilt auch für Juden und Deutsche.
Der offenkundige Widerspruch, höherwertig mit den daraus abgeleiteten Sonderrechten und politisch gleichberechtigt, ist nicht länger aufrecht zu erhalten. Die Rechtsprechung macht sich unglaubwürdig, wenn sie gegen die Grundgesetze verstößt.
Schlimmer noch, die beanspruchte Höherwertigkeit führt zu eine unerträglichen Demütigung von Richtern und Staatsanwälten, die auf Grund fehlender Unabhängigkeit nicht mehr der Wahrheitsfindung dienen können, dienen dürfen, und aus Angst – vor den Juden, wie es schon im Evangelium heißt – vielleicht auch nicht mehr wollen.
Die gesamte deutsche Justiz ist korrumpiert, worunter nicht nur die Bürger, sondern auch viele Richter leiden. Namen wie Dr. Rainer Orlet, Mannheim und Frank Fahsel Stuttgart stehen für viele.
Es könnte ein böses Aufwachen geben, wenn die in tausenden Prozessen auf Grund dieser ungleichen Bewertung verurteilten Bürger, ob nun mit hohen Geldstrafen oder Gefängnis, die Unhaltbarkeit dieses Zustandes voll erfassen.
Da sie in der Mehrheit, insbesondere die Jüngeren, keinerlei Bezug mehr zum Christentum haben, könnten sie nun in das alttestamentarische „Auge um Auge“ und in Haß – und Rachegedanken verfallen.
Davor habe ich gewarnt. Es kann nicht gut ausgehen, wenn Zentralratsmitglieder, auf Grund von Höherwertigkeit, sich weiterhin beurteilend in das gesamte gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik einmischen. Es ist ein Spiel mit dem Feuer, wenn sie weiterhin Ministerpräsidenten, Bundestagsabgeordnete, Schriftsteller und Richter, Generäle, Bischöfe, Kardinäle und sogar den Papst maßregeln und von ihnen Entschuldigungen verlangen, lediglich auf Grund ihrer beanspruchten Höherwertigkeit.
Sie mögen meine gutgemeinten Warnungen in den Wind schlagen, daraus eine Bedrohung, Beleidigung und jetzt Verleumdung zu machen, ist absurd, und wie ich ernsthaft fürchte, für Sie gefährlich.
Das weiß nicht nur ich. Die Zahl der Juden – auch in Deutschland lebende – wächst, die mit mir der Meinung sind, daß es so nicht weitergehen kann. Die Geduld des deutschen Volkes ist nicht unerschöpflich. Wenn diese Demütigungen noch verknüpft sind mit einer völlig verfehlten Finanz – und Wirtschaftspolitik (permanentes Wachstum auf einer begrenzten Erde), dann zeichnet sich das Ende bereits ab.
Ein Grundrecht nach dem anderen wird verwässert, besonders drastisch im Hinblick auf Meinungs – und Pressefreiheit und eine politische Opposition. Gleichzeitig aber – und das setzt allem die Krone auf – fordern die Weltmächtigen von Diktaturen wie China und jetzt Iran unbehinderte Meinungs – und Pressefreiheit zu gewährleisten und natürlich jede noch so radikale Opposition zuzulassen, und die Deutschen stimmen zu.
Ich möchte keine neuen Gewaltausbrüche und Blutbäder. Ich möchte das weder für diejenigen, die jetzt leiden und zu Tätern werden könnten, noch für diejenigen, die dann zu Leidenden und zu Opfern werden könnten.
Israel Shamir, russisch – israelischer Intellektueller, Autor, Übersetzer und Journalist schreibt in seinem Buch „Blumen aus Galiläa“ , 2005 in deutscher Übersetzung erschienen:
„ Die Deutschen haben die wichtigste Lektion des Weltkrieges nicht verinnerlicht: Juden und Nichtjuden, seien es nun Deutsche, Polen oder Palästinenser, sollten alle gleich behandelt werden.“ (a.a.O. S.13)
Die Rechtslage in der Bundesrepublik und ebenso das übergeordnete Völkerrecht lassen keine andere Sicht der Dinge zu. Wir können uns nur uneingeschränkt Israel Shamir anschließen.
Die Warnung in meinem kurzen Brief an den Zentralrat habe ich nun ausführlich begründet. Es handelt sich um meine Meinung, die der Zentralrat nicht zu teilen braucht. Das steht ihm frei. Aber mir steht es frei, sie zu äußern. Den StA. als Ankläger habe ich weder gewarnt noch bedroht.
Zu Punkt zwei möchte ich zunächst nichts sagen. Es ist unerfindlich, was meine Warnung mit dem Rassenwahn des Nationalsozialismus zu tun hat, dergleichen kann ich in meinem Schreiben nicht entdecken und muß um eine Erklärung bitten, bevor ich etwas dazu sagen kann.
Ursula Haverbeck
Spendenkonto Prozeß Ursula Haverbeck:Konto Frau M. Nickel, Kasseler SparkasseBLZ: 520 50 353Kontonummer: 1100 397 214
Zur Zeit bitte nichts überweisen, da das Konto vom Besatzerregime gesperrt wurde!
Rechtlicher Hinweis: Die oben zitierte Einlassung gibt als Anhörung und Stellungnahme zur Sache ausschließlich die Meinung ihrer Verfasserin wieder, die sich die Betreiber dieser Weltnetzseite und seiner Autoren nicht zwangsläufig zu eigen machen.
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